Elterninfos & FAQ

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die OGS – kompakt und gut verständlich. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Inhalte, Abläufe und Angebote, damit Sie wissen, was Ihr Kind und Sie erwartet. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung!

  • Angebotszeiten

    Je nach vereinbarter Angebotszeit in der jeweiligen Schule werden die Kinder bis 15.00 Uhr, 16.00 Uhr, 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr betreut, mindestens jedoch bis 15.00 Uhr.

  • Betreuungsvertrag - Laufzeit

    Der Offene Ganztag ist ein Teilbereich der Schule, die Betreuungsverträge sind daher an ein Schuljahr gebunden. Quereinstiege sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, z.B. aufgrund von Zuzug. Die Betreuungsverträge enden automatisch mit Ablauf der 4. Klasse bzw. mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule.

  • Betreuungsvertrag - Kündigung

    Der Betreuungsvertrag läuft über ein Schuljahr und verlängert sich automatisch bis zum Ende der Grundschulzeit. Er kann jeweils zum Schuljahresende (Frist 30.5. – neu 30.4. für alle Verträge ab Sommer 2026) gekündigt werden. Die Betreuungsverträge enden automatisch mit Ablauf der 4. Klasse bzw. mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule.

    Eine Kündigung innerhalb eines Schuljahres ist nur bei Schulwechsel oder bei Erhöhung der Elternbeiträge um mehr als 15% möglich.

    Kündigung durch Trägerverein

    Der Trägerverein kann den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung der Verpflegungsbeiträge mehr als sechs Wochen im Rückstand sind oder das Kind nicht ganztägig oder nur sporadisch an den Angeboten der Offenen GanztagsSchule oder am Mittagessen teilnimmt.

    Der Trägerverein wird den Betreuungsvertrag in Absprache mit dem Schulträger kündigen, wenn die Teilnahme des Kindes aus pädagogischen Gründen oder infolge von unzureichender Mitarbeit der Erziehungsberechtigten nicht mehr befürwortet wird.

  • Elternbeiträge

    Für die Teilnahme an der Offenen GanztagsSchule (OGS) erhebt die Stadt Köln einen einkommensabhängigen Elternbeitrag.

    Der Betreuungsvertrag wird jeweils für ein Schuljahr abgeschlossen (Abweichung bei späterem Zuzug möglich). Das Schuljahr beginnt nach dem Schulgesetz NRW grundsätzlich am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Da die Elternbeiträge auf alle zwölf Monate des Schuljahres verteilt werden, ist der Beitrag auch für den Monat August in voller Höhe zu zahlen – unabhängig davon, ob der Unterricht oder die Einschulung erst im September beginnt. Ebenfalls haben die Schließzeiten der OGS oder eine tatsächliche Teilnahme des Kindes an der Betreuung /Ferienbetreuung grundsätzlich keinen Einfluss auf die Beitragspflicht (auch im August).

    Bei Fragen zum städtischen Elternbeitrag wenden Sie sich bitte an das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die Kontaktdaten finden Sie im Festsetzungsbescheid zum Elternbeitrag.

    Zusätzlich dazu erhebt der VGS Köln e. V. einen Verpflegungsbeitrag, welcher monatlich gezahlt wird. Für entstehende Kosten bei Ferienmaßnahmen (Fahrtkosten, Eintrittsgelder, besondere Angebote) kann der Trägerverein von den Eltern vorab dafür einen Betrag einsammeln.

  • Ferienangebote

    Auch in den Ferien – außerhalb der regulären Schließzeiten – bietet jede Offene GanztagsSchule verlässliche Ferienprogramme für die Schulkinder an. Damit wir gut planen können, erfolgt einige Wochen vor Beginn der Ferien eine verbindliche Bedarfsabfrage.

    Bitte beachten Sie: Während der Ferienzeit finden keine regulären AGs statt. Stattdessen erwarten die Kinder abwechslungsreiche Aktivitäten und Workshops – sowohl in der OGS als auch außerhalb.

    Die Anmeldung erfolgt in der Regel wochenweise. In Absprache kann der Trägerverein bei Bedarf auch mit benachbarten OGS-Standorten kooperieren, um ein möglichst passgenaues Angebot zu ermöglichen.

    Für die Teilnahme an den Ferienangeboten können Kosten anfallen – beispielsweise für Ausflüge. Diese werden in der Regel vor Ort eingesammelt und rechtzeitig kommuniziert.

  • Lernzeiten/Hausaufgaben

    Die Gestaltung der Lernzeiten und die Begleitung bei den Hausaufgaben können je nach OGS-Standort leicht variieren. Ziel ist es, die Kinder bestmöglich zu unterstützen und eine ruhige, förderliche Lernatmosphäre zu schaffen.

    Detaillierte Informationen zur Umsetzung an Ihrem Standort erhalten Sie direkt bei der OGS vor Ort.

  • OGS-Teilnahme Schuljahresbeginn / Ferienbetreuung bei neuem Betreuungsvertrag ab 1.8.

    Für Kinder im 1. Schuljahr

    Mit Beginn des Schuljahres am 1. August kann Ihr Kind grundsätzlich bereits an der OGS-Betreuung teilnehmen, sofern keine Schließtage bestehen. An vielen Standorten ist die 3. Sommerferienwoche geöffnet, die meist in den August fällt. Im Jahr 2026 wäre beispielsweise eine Teilnahme an der Ferienbetreuung vom 3. bis 7. August an den meisten Standorten möglich. Bitte nehmen Sie hierfür spätestens sechs Wochen vor Beginn der Sommerferien Kontakt mit der jeweiligen OGS-Leitung auf.

    An einigen Standorten werden zusätzlich besondere Kennenlern- oder Willkommensangebote für Erstklässler*innen angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie direkt von Ihrer OGS.

    Darüber hinaus können Kinder die OGS bereits vor ihrer Einschulung besuchen. Nach vorheriger Anmeldung ist eine Teilnahme ab dem ersten Schultag des neuen Schuljahres innerhalb der OGS-Zeit (in der Regel ab mittags) möglich. Da vor der Einschulung meist nur sehr wenige Kinder dieses Angebot nutzen, werden diese für die betreffenden Tage häufig bestehenden Gruppen zugeordnet.

    Bitte beachten Sie, dass die OGS an den letzten beiden Tagen der Sommerferien (Montag und Dienstag vor dem ersten Schultag) aufgrund von Teamsitzungen, Konzeptionstagen und organisatorischen Vorbereitungen geschlossen ist. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt.

    Für Kinder im 2. bis 4. Schuljahr

    Beginnt die OGS-Betreuung Ihres Kindes neu zum 1. August, kann Ihr Kind ab diesem Zeitpunkt – außerhalb der Schließzeiten – an der Ferienbetreuung teilnehmen. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der jeweiligen OGS.

    Bitte beachten Sie, dass die OGS an den letzten beiden Tagen der Sommerferien (Montag und Dienstag vor dem ersten Schultag) aufgrund von Teamsitzungen, Konzeptionstagen und organisatorischen Vorbereitungen geschlossen ist. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt.

  • Schließzeiten

    Die Offene GanztagsSchule ist in der Regel drei Wochen in den Sommerferien, in dem Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr, Rosenmontag sowie an einem für alle Mitarbeitenden der OGS stattfindenden gemeinsamen pädagogischen Tag geschlossen. Die Schließzeiten betragen für das 1. Schuljahr bis zu 22 Tage (inkl. päd. Tag/Konzeptionstag und Rosenmontag), für das 2.-4. Schuljahr insgesamt bis zu 30 Tage im Schuljahr und werden den Erziehungsberechtigten durch die jeweilige OGS rechtzeitig bekannt gegeben.

  • Teilnahmepflicht

    Die Teilnahme an den Angeboten der Offenen GanztagsSchule sowie den damit verbundenen Bereichen Mittagessen und Lernzeit-/Hausaufgabenbetreuung ist für die Dauer eines Schuljahres an jedem Schultag während der Angebotszeiten verpflichtend.

  • Unterschiedliche Schließtage je Klassenstufe

    Nach dem Ganztagsförderungsgesetz haben Kinder im 1. Schuljahr ab dem Schuljahr 2026/27 Anspruch auf eine Betreuung mit maximal 20 Schließtagen pro Schuljahr (zuzüglich Rosenmontag und eines Konzeptionstages).

    Für Kinder im 2. bis 4. Schuljahr können weiterhin bis zu 30 Schließtage pro Schuljahr vorgesehen sein. Die konkrete Anzahl der Schließtage an Ihrem Standort erfahren Sie direkt vor Ort.

  • Verpflegungsbeiträge

    Der Verpflegungsbeitrag beinhaltet ein warmes Mittagessen, Getränke, Obst und/oder Rohkost als Zwischenmahlzeit.

    Der Beitrag wird als monatliche Pauschale erhoben und gleichmäßig auf die zwölf Monate des Schuljahres verteilt. Daher ist er auch während der Ferien sowie in Schließzeiten der Einrichtung zu entrichten.

    Für Anspruchsberechtigte des ermäßigten gemeinsamen Mittagessens im Rahmen von BuT ist das Mittagessen beitragsfrei, sofern der jeweils aktuelle Bewilligungsbescheid rechtzeitig bzw. unverzüglich nach Erhalt in der Geschäftsstelle des VGS Köln e. V. eingereicht wird.

  • Ziele der OGS

    Welche Ziele hat die OGS?

    Die Offene Ganztagsschule (OGS) verfolgt ein ganzheitliches Konzept, das sowohl die individuelle Förderung der Kinder als auch die Unterstützung ihrer Familien in den Mittelpunkt stellt. Ihre zentralen Ziele sind:

    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Die OGS bietet berufstätigen Eltern eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Schulzeiten und trägt so zur besseren Organisation des Familienalltags bei.
    • Ganzheitliche Förderung: Neben der schulischen Bildung unterstützt die OGS die persönliche, soziale und kreative Entwicklung der Kinder. Dazu gehören Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung, sportliche Aktivitäten, kulturelle Angebote und soziale Lernprozesse.
    • Stärkung sozialer Kompetenzen: Die Kinder lernen in der OGS, sich in unterschiedlichen sozialen Situationen zu bewegen, üben Teamarbeit, entwickeln Konfliktlösungsstrategien und stärken ihre sozialen Fähigkeiten.
    • Chancengleichheit: Durch die OGS erhalten alle Kinder – unabhängig von ihrer sozialen, kulturellen oder familiären Herkunft – Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten. Dadurch werden gleiche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen.
    • Gesundheit und Wohlbefinden: Eine ausgewogene Ernährung, regelmäßige Bewegung und Entspannungsangebote tragen zur physischen und psychischen Gesundheit der Kinder bei und unterstützen ihr Wohlbefinden.

    Mit diesen Zielen ergänzt die OGS den schulischen Bildungsauftrag und schafft einen wertvollen Raum für Entwicklung, Gemeinschaft und individuelle Entfaltung.